Weitere Infos
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um eine vorherige Terminvereinbarung. Notfallpatienten sind jederzeit innerhalb der Sprechzeiten willkommen.
In meiner Praxis behandle ich Privatpatienten und Selbstzahler, da wir keine Kassenzulassung besitzen. Nach der kassenärztlichen Vereinigung (KV) liegt unsere Praxis in einem zulassungsgesperrten Gebiet. Deshalb ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen weitestgehend nicht möglich.
Unsere Rechnungsstellung erfolgt individuell und auf Basis der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ob Behandlungskosten auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, müssen Sie im Einzelfall bei Ihrer Krankenkasse erfragen.